Wie kann ich eine Namensänderung vornehmen?

Soll der Nachname zum Beispiel nach einer Heirat, Scheidung oder Adoption geändert werden, ist dafür das Standesamt zuständig. Wollen Sie den Vor- oder Nachnamen ändern lassen, weil Sie ständig verwechselt oder deswegen gemobbt werden, müssen Sie den Antrag bei der Namensänderungsbehörde stellen.

Wie kann man seinen Nachnamen ändern lassen?

Antrag bei der Namensänderungsbehörde. Ansprechpartner. Im Rahmen einer Heirat oder Scheidung (zivilrechtliche Änderung) lässt sich der Nachname unkompliziert beim zuständigen Standesamt ändern (Das gilt bei Heirat und Scheidung).

Wie kann ich eine Namensänderung vornehmen?

Wie viel kostet Nachnamens Änderung?

Kosten. Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.

Kann man einfach so seinen Namen ändern?

Grundsätzlich ist es rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, den Vor- oder Nachnamen zu ändern („Ausnahmecharakter der Namensänderung“). Der eigene Name steht nicht zur freien Disposition des Namensträgers, er ist unveränderlich – abgesehen von der Namensänderung durch Heirat.

Was sind triftige Gründe für eine Namensänderung?

Triftige Gründe in diesem Sinne können der unbekannte Aufenthalt des leiblichen Vaters sein, die drohende psychische Destabilisierung des Kindes wegen nachweislich mit dem Namen zusammenhängender Loyalitätskonflikte oder allgemein, wenn zum leiblichen Vater keinerlei tatsächliche Beziehung mehr besteht ( …

Welche Voraussetzungen für Namensänderung?

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Änderung des Nachnamens möglich?

  • Verwechselungsgefahr aufgrund häufiger Existenz des Nachnamens (Bsp.: Meyer, Maier, Mayer, Müller, Schmidt und Schulz)
  • Anstößig oder lächerlich klingender Nachname.
  • Schwierige Schreibweise oder Aussprache.

Wer muss einer Namensänderung zustimmen?

Beide leibliche Eltern müssen in der Regel der Namensänderung des Kindes zustimmen. Zudem können auch Kinder ab 5 Jahren den Namenswechsel annehmen oder ablehnen. Ab 14 Jahren muss das Kind den Antrag auf Namenswechsel selbst stellen.

Welche Dokumente müssen bei Namensänderung geändert werden?

Eine Checkliste für die Namensänderung

  • Personalausweis.
  • Reisepass.
  • Klingelschild.
  • Briefkasten.
  • Ggf. Führerschein.
  • KFZ Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein.
  • Bank.
  • Arbeitgeber.

Wie läuft eine Einbenennung ab?

Eine Einbenennung ist nur möglich, wenn der sorgeberechtigte Elternteil, dessen Ehepartner/in und das Kind im gleichen Haushalt leben. Ist der andere Elternteil des Kindes auch sorgeberechtigt oder trägt das Kind dessen Namen, muss auch dieser Elternteil zustimmen.

Wie verläuft eine Namensänderung?

Eine Namensänderung können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach der erfolgten Änderung Ihres Namens entsprechend neue Dokumente ausstellen lassen. Neben Arbeitgebern und Behörden sollten Sie auch Ihre Vertragspartner über die Namensänderung in Kenntnis setzen.

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